Bestattung - Trauerfeier

 

Was tun, wenn ein Angehöriger verstirbt?

Wenn ein Angehöriger stirbt, wird das Leben auf den Kopf gestellt. Das Herz kann den Verlust nicht begreifen und ist überfordert. Selbst dann, wenn der Tod als Erlösung erlebt wird, wiegt der persönliche Verlust schwer. Das darf sein. Das ist normal. Vielen Menschen tun all die anstehenden Aufgaben gut, um des Kummers Herr zu werden. Manche benötigen Hilfe, einen Menschen, der ihnen zuhört, mit ihnen klagt. Unser Seelsorgeteam stehen Ihnen in diesen Momenten zur Seite. Melden Sie sich gerne.

Welche Dinge müssen geregelt werden?

Bei Eintritt eines Sterbefalls wenden sich die Angehörigen an ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl. Das Bestattungsinstitut erledigt alle Formalitäten. Es spricht mit der Friedhofsverwaltung auch den Termin des Begräbnisses ab.
Die Angehörigen müssen einen Auftrag zur Bestattung ausfüllen und unterschreiben.

Unsere Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung können Sie in hier einsehen. Bitte beachten Sie die aktuellen Änderungen zur Friedehofsgebührensatzung.

Evangelischer Friedhof Kirchstraße

Unser Friedhof liegt an der Kreuzung Kirchstraße / Krummstraße, unweit der Altstadtkirche.

Heute können Sie zwischen einer Erdbestattung und einer Urnenbestattung wählen. Die vorhandene Urnenwand, das Kolumbarium, wurde in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut, weil viele Angehörige den geringen Grabpflegeaufwand schätzen.

In der Regel findet die Trauerfeier bei allen Bestattungen in der Altstadtkirche statt. Auf Wunsch ist die Aufbahrung des Sarges bzw. der Urne in der Kirche möglich.

Die Friedhofspflege vor Ort wird von Gerd Reihn durchgeführt.

Seit dem 1. März 2021 wird der Evangelische Friedhof über das Verwaltungsamt in Burscheid, Telefon: 02174 8966-0 verwaltet.
Auskünfte über Gebühren und Vorschriften für Grabmäler und Bepflanzung erhalten Sie nur noch dort.