Datenschutz - Reiserecht

Richtlinie (EU) 2015/2302

Der Evangelischen Kirchengemeinde Monheim ist es wichtig, dass Sie über Ihre Rechte als Reisende(r) Bescheid wissen. Unser Anliegen ist es, aktive, kreative und inklusive Ferienprogramme anzubieten.

Hier die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 wichtigen Regelungen:

    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.-Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht "Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
    • Die Evangelische Kirchengemeinde Monheim hat eine Insolvenzabsicherung mit

HanseMerkur Reiseversicherung AG,
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg,
Tel.: + 49(0)40 53799360

abgeschlossen.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie unter
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Hinweise zum Datenschutz

Hiermit stimme ich ausdrücklich zu, dass meine Daten gespeichert werden. Die erhobenen Daten werden von uns unter Beachtung des EKD-Datenschutzgesetzes ausschließlich zu Zwecken der Vertragsabwicklung und zur ordnungsgemäßen Durchführung von den Freizeiten, Seminaren und Tagesveranstaltungen benötigt. Alle von Ihnen angegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nur zum internen oder gesetzlich geforderten Gebrauch verwendet.

Wir setzen jedoch Ihr Einverständnis voraus, dass wir allen Reisenden dieser Freizeit bzw. deren Eltern die jeweiligen Teilnehmerlisten mit Name, Vorname und Telefonnummer zur Verfügung stellen, um gegebenenfalls Absprachen für eine Telefonkette zu ermöglichen.

Wir müssen sie jedoch gleichzeitig darauf hinweisen, dass Sie zur Wahrung des Datenschutzes nach § 5 des Bundesdatenschutzes verpflichtet sind und Ihnen bekannt gewordene personenbezogene Daten der anderen Beteiligten ausschließlich nur für Zwecke im Zusammenhang mit der hier vorliegenden Freizeit verwenden. Sollten sie die Bekanntgabe nicht wünschen, bitten wir um entsprechende Information. An einen anderen Personenkreis werden ihre Daten nicht weitergegeben.

Ihre Mailadresse möchten wir zusammen mit Ihrem Namen darüber hinaus für Informationen zu unseren Angeboten speichern. Selbstverständlich können Sie dem widersprechen.

Widerruf

Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Bitte senden Sie uns dazu eine Mail an: Widerruf
Erfolgt der Widerruf der Einwilligung in die Nutzung der personenbezogenen Daten nach Anmeldung zu einer Freizeit wird dieser automatisch in eine Kündigung umgewandelt. Ausfallkosten werden in diesem Fall im Rahmen der AGBs für Reisen erhoben.