Neue Coronaschutzverordnung- Auswirkungen auf die Jugendarbeit

Neue Coronaschutzverordnung- Auswirkungen auf die Jugendarbeit

Neue Coronaschutzverordnung- Auswirkungen auf die Jugendarbeit

# Jugendarbeit

Neue Coronaschutzverordnung- Auswirkungen auf die Jugendarbeit

Es gibt eine neue Coronaschutzverordnung!

Die aktuelle Corona Schutzverordnung des Landes NRW vom 17. Februar 2022 sieht vor, dass Angebote der Jugendarbeit unter Einhaltung der 3G Regel  statfinden dürfen. Dabei gilt:

- Bis einschließlich 15 Jahren müssen Teilnehmende keinen 3G Nachweis  erbringen

- Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine  3G Nachweis oder eine Bescheinigun der Schule über die Teilnahe an den Schultestungen erbringen

Für unsere Angebote bedeutet, dass Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren ohne Nachweis an unseren Angeboten teilnehmen können. Jugendliche ab 16 Jahren benötigen für die Teilnahme den Nachweis einer vollständigen Immunisierung, den Genesenenstatus, einen Negativtestnachweis (nicht älter als 24 Stunden) oder den Nachweis der Teilnahme an den Schultestungen

Während unserer Angebote muss die ganze Zeit mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Weitere Informationen zur Umsetzung finden sich in unseren aktuellen Hygienekonzepten.

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